Trinkwasserschutz

Legionellen fühlen sich zwischen 35 und 50 °C besonders wohl. Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 regelt unter anderem, wie Trinkwasser auf Legionellen untersucht wird und wo die Grenze zwischen Klein- und Großanlage verläuft.

Trinkwasserschutz

Was wir für Ihr Trinkwasser tun

Wir montieren Ihnen die passenden Probenahmeventile und veranlassen die Beprobung Ihrer Trinkwasserleitungen nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 551. Damit Sie den Überblick behalten.

Pflicht oder nicht?

Ob für Ihre Anlage eine Untersuchungspflicht besteht, hängt unter anderem davon ab, ob sie als Klein- oder Großanlage gilt. Das klären wir gemeinsam mit Ihnen, sprechen Sie uns einfach an.

Gute Gründe

Warum sich das lohnt

Nach Regelwerk

Probenahme und Beprobung richten sich nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 551, der anerkannten Regel der Technik für Trinkwasser-Installationen.

Richtige Ventile

Wir montieren die passenden Probenahmeventile an den richtigen Stellen, damit fachgerecht beprobt werden kann.

Klare Auskunft

Ob für Ihre Anlage eine Untersuchungspflicht besteht, klären wir gemeinsam, verständlich und ohne Fachchinesisch.

Worum es beim Legionellenschutz geht

Legionellen vermehren sich besonders zwischen 35 und 50 °C, also genau im Temperaturbereich vieler Warmwasseranlagen. Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 unterscheidet deshalb Klein- und Großanlagen: Als Großanlage gilt eine Trinkwasser-Installation, wenn der Speicher mehr als 400 Liter fasst oder mehr als drei Liter Wasser in der Leitung zwischen Speicher und Entnahmestelle stehen. Für Großanlagen kann eine Untersuchungspflicht bestehen.

Probenahme an einem Ventil der Trinkwasserleitung
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was regelt das DVGW-Arbeitsblatt W 551?

Es regelt unter anderem, wie Trinkwasser auf Legionellen untersucht wird und wo die Grenze zwischen Klein- und Großanlage verläuft. Wir montieren die passenden Probenahmeventile und veranlassen die Beprobung Ihrer Leitungen.

Was ist eine Großanlage?

Eine Trinkwasser-Installation gilt als Großanlage, wenn der Trinkwassererwärmer mehr als 400 Liter fasst oder mehr als drei Liter Wasser in der Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle stehen. Ein- und Zweifamilienhäuser zählen in der Regel als Kleinanlagen.

Muss ich mein Trinkwasser untersuchen lassen?

Das hängt von Ihrer Anlage ab, vor allem davon, ob sie als Groß- oder Kleinanlage gilt. Wir sehen uns Ihre Installation an und klären das gemeinsam mit Ihnen.

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