Legionellen fühlen sich zwischen 35 und 50 °C besonders wohl. Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 regelt unter anderem, wie Trinkwasser auf Legionellen untersucht wird und wo die Grenze zwischen Klein- und Großanlage verläuft.
Wir montieren Ihnen die passenden Probenahmeventile und veranlassen die Beprobung Ihrer Trinkwasserleitungen nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 551. Damit Sie den Überblick behalten.
Ob für Ihre Anlage eine Untersuchungspflicht besteht, hängt unter anderem davon ab, ob sie als Klein- oder Großanlage gilt. Das klären wir gemeinsam mit Ihnen, sprechen Sie uns einfach an.
Probenahme und Beprobung richten sich nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 551, der anerkannten Regel der Technik für Trinkwasser-Installationen.
Wir montieren die passenden Probenahmeventile an den richtigen Stellen, damit fachgerecht beprobt werden kann.
Ob für Ihre Anlage eine Untersuchungspflicht besteht, klären wir gemeinsam, verständlich und ohne Fachchinesisch.
Legionellen vermehren sich besonders zwischen 35 und 50 °C, also genau im Temperaturbereich vieler Warmwasseranlagen. Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 unterscheidet deshalb Klein- und Großanlagen: Als Großanlage gilt eine Trinkwasser-Installation, wenn der Speicher mehr als 400 Liter fasst oder mehr als drei Liter Wasser in der Leitung zwischen Speicher und Entnahmestelle stehen. Für Großanlagen kann eine Untersuchungspflicht bestehen.
Es regelt unter anderem, wie Trinkwasser auf Legionellen untersucht wird und wo die Grenze zwischen Klein- und Großanlage verläuft. Wir montieren die passenden Probenahmeventile und veranlassen die Beprobung Ihrer Leitungen.
Eine Trinkwasser-Installation gilt als Großanlage, wenn der Trinkwassererwärmer mehr als 400 Liter fasst oder mehr als drei Liter Wasser in der Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle stehen. Ein- und Zweifamilienhäuser zählen in der Regel als Kleinanlagen.
Das hängt von Ihrer Anlage ab, vor allem davon, ob sie als Groß- oder Kleinanlage gilt. Wir sehen uns Ihre Installation an und klären das gemeinsam mit Ihnen.